Bild von martaposemuckel auf Pixabay
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2. Nachtragshaushalt soll Weg aus der Corona-Krise sichern

15. Juli 2020

„Mit Innovationen und Investitionen der Krise begegnen“

Der Ausbruch des Corona-Virus führte auch in Niedersachsen zwischenzeitlich zu einem Stillstand des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft. Insbesondere die wirtschaftlichen Folgen sind auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in Gänze absehbar. Dennoch ist es die Pflicht der Landespolitik geeignete Maßnahmen und entsprechende Mittel bereitzustellen, um den Weg aus der Corona-Krise zu ebnen. Dafür haben wir heute einen zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 mit einem Volumen von 8,4 Milliarden Euro beschlossen. Allein die Hälfte dieser Summe (ca. 4,5 Milliarden Euro) dient zur Kompensation von Steuerausfällen und Corona-Steuerhilfen in diesem Jahr. Die andere Hälfte des Nachtragshaushalts soll unserem Bundesland den erfolgreichen Neustart nach der Corona-Krise ermöglichen. Die Gelder werden auf die vier großen Bereiche Wirtschaft, Gesundheitssystem, Kommunen und andere gesellschaftliche Bereiche aufgeteilt.

Zur Stabilisierung der Wirtschaft stellt das Land Niedersachsen 1,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit soll der Ausbau der Digitalisierung und die ökologische Erneuerung des Landes vorangetrieben werden. 410 Millionen Euro aus diesem Sektor stehen zur Investitions- und Innovationshilfen für die kleinen und mittleren Unternehmen bereit.

Um die Kommunalhaushalte in diesem und dem nächsten Jahr abzusichern und die besonderen finanziellen Herausforderungen der Kommunen durch die Corona-Krise abzumildern, wird für diesen Bereich ein Rettungsschirm über 1,1 Milliarden Euro gespannt. Darüber sollen auch die Gewerbesteuerverluste oder ausgefallene Elternbeiträge für die Kitas ausgeglichen werden.

Die dritte Säule des Nachtragshaushalts kommt dem Gesundheitssystem zugute und soll dieses weiter stabilisieren. Allein den niedersächsischen Krankenhäusern kommen 428 Millionen Euro zugute. Weiterhin werden mit den Geldern dieses Bereichs der Corona-Pflegebonus und etwaige Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz gegenfinanziert. Zudem stehen Finanzmittel für die weitere Beschaffung von Schutzausrüstung zur Verfügung.

Natürlich finden auch wichtigen gesellschaftlichen Bereiche, wie die Sport- und Kultureinrichtungen und andere gemeinnützige Organisationen ebenso Berücksichtigung wie die vielen freischaffenden Künstler und Soloselbstständigen, die besonders unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise gelitten haben. Für diesen Bereich stellt die Landesregierung 200 Millionen Euro bereit. Um für die weitere Pandemieentwicklung gewappnet zu sein, werden vorsorglich außerdem weitere 500 Millionen Euro im Nachtragshaushalt eingestellt.

Der Celler Abgeordnete Jörn Schepelmann, der Mitglied des Haushaltsausschusses im Niedersächsischen Landtag ist, bewertet den 2. Nachtragshaushalt folgendermaßen: „Die Corona-krise hat uns in eine wirtschaftliche Notlage gebracht, der wir ganz entschieden begegnen müssen. Ebenso vielfältig wie die individuelle Betroffenheit jedes Einzelnen ist, so vielfältig sind auch die einzelnen Maßnahmen, die wir mithilfe des Nachtragshaushaltes anbieten möchten. Dennoch ist es mir als jungem Abgeordneten auch besonders wichtig, eine Aussicht auf Abbau dieser zusätzlichen Schulden festzuhalten und durch eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik eine schnelle Tilgung zu begünstigen.“ Die Finanzierung der notwendigen Kredite werden mit einem klaren Tilgungsplan versehen: Beginnend mit einer ersten Rate 2024 werden sie über 25 Jahre abgebaut. Eine klare Vereinbarung zur Tilgung gehört zu einer nachhaltigen Finanzpolitik und ist genau aus diesen Gründen in den Regelungen zur Schuldenbremse verankert. „Wir müssen so zügig wie möglich zurück zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt – auch wenn dies bedeutet die bisherigen Prioritäten neu zu bewerten“, so Schepelmann weiter. „Dank der vorausschauenden Haushaltsplanung der letzten Jahre unter der Regierungsbeteiligung der CDU kann eine Milliarde Euro der Corona-bedingten Maßnahmen und Steuerausfälle durch Einsparungen und Überschüsse aus dem letzten Haushaltsjahr finanziert werden. Ebenso verantwortungsvoll wollen wir auch die kommenden Haushaltsjahre planen.“