„Fördersummen für Unternehmen in Niedersachsen nun durch Bundesmittel stark erhöht“
Richtlinie zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise durch Bundesverordnung ergänzt
Mit sofortiger Wirkung erhöht das Land Niedersachsen seine Unterstützung für Unternehmen und passt die Förderrichtlinien an. Bereits am 24.03.2020 hat Niedersachsen, als eines der ersten Bundesländer, ein eigenes Soforthilfeprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ auf den Weg gebracht. Ziel war es, so schnell wie möglich die ersten liquiditätssichernden Maßnahmen umzusetzen. Die jetzt vom Bund bereitgestellten Mittel und die Bund-Länder-Vereinbarungen führen nun dazu, dass die bestehende Verordnung zum 31.03.2020 durch zwei neue Richtlinien ersetzt wird. Die neuen Regelungen beinhalten eine Förderung von Soloselbstständigen, freiberuflich Tätigen und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Diese können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9.000 € bei Unternehmen bis 5 Beschäftigten bzw. 15.000 € bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten zur Deckung ihres betrieblichen Defizites erhalten.
Besonders hervorzuheben hierbei: Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist dabei ausdrücklich nicht notwendig.
Weiterhin sollen auch Unternehmen und freiberuflich Tätige mit 11 – 49 Beschäftigten direkte Unterstützung erhalten. Bis zu 20.000 € für Unternehmen mit 11 – 30 Beschäftigten und bis zu 25.000 € für Unternehmen mit 31 – 49 Beschäftigten.
Der Celler Landtagsabgeordnete Jörn Schepelmann zu den Neuerungen: „In den vergangenen Tagen sind bereits sehr viele Anträge gestellt und auch bereits bewilligt worden. Die anfänglichen Schwierigkeiten waren sehr misslich, aber jetzt funktioniert es gut und vor allen Dingen schnell. Diese Hilfen sind sehr wichtig für unsere lokale Wirtschaft.“
Für alle bisherigen Antragsteller besteht nun unkompliziert die Möglichkeit, ihren Antrag auf die neuen Richtlinien umzustellen, da diese im Regelfall besser dotiert sind. Die NBank wird dazu in den nächsten Tagen alle Betroffenen anschreiben und ihnen diese Möglichkeit eröffnen, ergänzend zu der schon erhaltenen Förderung des Landes eine weitere Unterstützung zu erhalten. Ein schon erhaltener Förderbetrag wird angerechnet, sollte sich nach den neuen Fördermöglichkeiten aufgrund der Vorgaben des Bundes eine höhere Summe ergeben.
Schepelmann freut sich über diese Verbesserung: „In den letzten Tagen habe ich sehr viele Soloselbstständige und Unternehmer gesprochen, die vor großen Problemen stehen. Diese Erhöhung wird hoffentlich helfen, die heftigen Umsatzausfälle besser kompensieren zu können.“