Plenum im April 2021: Den Weg zur Normalität beginnen, Drama um die Pflegekammer beenden, das kommunale Mandat stärken und das Homeoffice im Steuergesetz verankern

17. Mai 2021

Hannover, 30. April 2021: Die Corona-Pandemie hat unseren Alltag weiterhin fest im Griff. Eine Rückkehr zur Normalität wünschen wir uns alle sehnlichst. Mit der aktuellen Stunde zu Beginn der Plenarwoche der CDU-Fraktion haben wir nun eine wichtige Debatte im Landtag angestoßen: Sollen Geimpfte, Genesene und negativ Getestete ihre Freiheitsrechte zurückerlangen oder als Teil der Gesellschaft weiterhin darauf verzichten müssen?
Für uns ist klar: Nicht der Staat gibt uns Freiheitsrechte, sondern wir besitzen diese immer als Person. Staatliche Einschränkungen dieser Rechte sind damit nur in Grenzen möglich und müssen begründet sein, das gehört zum rechtlichen und politischen Allgemeingut. Diese Begründung war und ist das Corona Virus. Mit den Impfungen und Tests fällt jedoch die Begründung nach und nach weg.
„Um unseren normalen Alltag gewährleisten zu können, müssen wir uns dringend mit einer schrittweisen Rückkehr zur Normalität befassen. Logischer Weise sollten wir mit denjenigen beginnen, von denen keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht. Ohne Ansteckungsgefahr fällt schließlich der Grund für die Freiheitseinschränkung weg und damit auch die Begründung der Einschränkungen der Grundrechte. Das bedeutet keine Bevorzugung, sondern die Einhaltung der Grundrechte. Ungleiches gleich zu behandeln, führt nämlich nicht zu mehr Gerechtigkeit, sondern zu Ungerechtigkeiten“, so der Abgeordnete Schepelmann.

Und weiter: „Wir müssen neben der großen Gefahr des Virus auch die schwerwiegenden Folgen in der Gesellschaft und Wirtschaft betrachten. Gerade unsere Kleinsten leiden stark unter den leider notwendigen Maßnahmen. Wir müssen und wollen schnellstmöglich wieder zurück zur Normalität. Dies aber natürlich mit Augenmaß, denn das Virus verhandelt nicht. Es ist da und sehr ernst zu nehmen.“

Mit dem Gesetzesbeschluss zur Auflösung der ungeliebten Pflegekammer hat der Landtag mit großer Mehrheit ein Versprechen umgesetzt, welches wir allen Pflegekräften gegeben haben. Bei einer Umfrage zum Fortbestand der Kammer konnten die Pflegekräfte selbst abstimmen, ob sie die Pflegekammer behalten wollen. 70,6% der Pflegekräfte sprachen sich dagegen aus. Zudem nahmen viele Pflegekräfte an der Umfrage nicht teil, auch das war ein eindeutiges Zeichen, was nicht für die Kammer spricht.
„Wer Mitglieder zwangsverpflichten muss, um welche zu haben, hat von Beginn an etwas falsch gemacht. Wenn dann auch noch ein Beitrag über zwang eingezogen wird, darf man sich eigentlich gar nicht über Frust wundern. Wir waren daher schon von Beginn an gegen diese Kammer. Die unzähligen Fettnäpfchen, in die danach auch noch getreten wurde, haben es nicht besser gemacht. Das rot/grüne Projekt war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Ein Bärendienst für die Pflege. Jetzt kommt es darauf an, mit geeigneten Mitteln der Pflege zu helfen. Darum muss es gehen. Die ‚Zwangsverkammerung‘ gegen den Willen vieler Pflegekräfte ist nun, zum Glück, Geschichte“, kommentiert Jörn Schepelmann den Beschluss.

Am 12. September sind Kommunalwahlen. Im Landtag beraten wir hierzu eine Novelle des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Die kommunale Arbeit soll damit verbessert und gestärkt werden. So wird es zukünftig endlich möglich sein, Bekanntmachungen online zu schalten. Auch Ratsbürgerentscheide werden künftig erlaubt sein sowie das bereits bestehende Behinderungsverbot wird durch ein Benachteiligungsverbot ersetzt.
Schepelmann äußert sich zur anstehenden Novelle: „Mit der Novelle des NKomVG stärken wir das kommunale Mandat zur neuen Wahlperiode. Strittige Themen können beispielsweise zukünftig durch Ratsbürgerentscheide auf eine breite Basis gestellt werden. Besonders wichtig ist uns, dass wir die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt bessern. In der Enquetekommission zum Ehrenamt haben wir uns intensiv damit beschäftigt. Der beschlossene Zwischenbericht beinhaltet viele gute Vorschläge, um das kommunale Ehrenamt attraktiv zu halten.“

Einen Schritt in Richtung steuerliche Lebensrealität wollen wir mit der Entfristung der eingeführten Home Office Pauschale gehen. Hierzu soll die ein wenig veraltete Steuergesetzgebung überarbeitet werden, indem das häusliche Arbeitszimmer um das mobile Arbeiten, das Home Office, ergänzt wird.
„Während im Steuerrecht noch von Telearbeit und Arbeitszimmern die Rede ist, sitzen die Menschen mit Laptop und Smartphone auf der Terrasse, im Wohnzimmer oder am Küchentisch. Mit der vom Bundestag eingeführten Home Office Pauschale wurde eine sinnvolle Regelung geschaffen, die sich der Lebensrealität der Menschen annähert. Diesen Weg wollen wir dauerhaft etablieren,“ erklärt Jörn Schepelmann.