JOACHIM GROTHUS
JOACHIM GROTHUS

Plenum im Dezember 2018: Haushaltsbeschluss, Paragraph 219a

13. Dezember 2018

Im Fokus des letzten Plenums im Jahr 2018 stand der Beschluss des Haushaltsplans für 2019. Mit dem vorliegenden Gesamtwerk setzen wir konsequent fort, was wir im Wahlkampf angekündigt und mit dem Nachtragshaushalt 2018 bereits begonnen haben. Wir haben noch einmal intensiv in den Bereich Innere Sicherheit und Ordnung in Form von zusätzlichen Polizei-, Justiz- und Verfassungsschutzstellen und höheren Zuschüssen für den Katastrophenschutz investiert. Wir fördern gesellschaftlichen Zusammenhalt, schulische Bildung, Theater und Kultur. Wir stärken die natürlichen Lebensgrundlagen in ganz Niedersachsen mit Investitionen in den Hochwasserschutz und ressortübergreifende Blühstreifenprogramme. Wir investieren massiv in digitale und Verkehrsinfrastruktur und stärken die Wettbewerbsfähigkeit niedersächsischer Unternehmen durch Wirtschafts- und Gründerförderung, wir fördern Kommunen und den ländlichen Raum. Das alles erreichen wir – erstmalig in der Geschichte Niedersachsens – ohne strukturelle Neuverschuldung. Während des Plenums wurde auch ein Antrag zur Streichung des Paragraphen 219a StGB diskutiert. Das Gesetz verbietet die Bewerbung von Schwangerschaftsabbrüchen. Dementsprechend emotional wurde im Plenum diskutiert. Die CDU-Fraktion ist sich hier einig: Mehr Information JA, Werbung NEIN. Dies vor allem, weil das Selbstbestimmungsrecht der Frauen durch das Gesetz in keiner Weise eingeschränkt wird und weil der Schutz des ungeborenen Lebens nicht mit der kommerziellen Bewerbung von Schwangerschaftsabbrüchen konform geht. Dementsprechend fordern wir eine Modifizierung des Paragraphen, der informierenden Ärzten und Beratungsstellen mehr Rechtssicherheit bietet.