JOACHIM GROTHUS
JOACHIM GROTHUS

Plenum im Januar 2018: Änderung des Schulgesetzes und Autobahnausbau

29. Januar 2018

Die vergangene Woche war eine Sitzungswoche. An den Plenumstagen konnte der Niedersächsische Landtag wichtige Vorhaben beschließen. Einige davon möchte ich Ihnen hier darlegen:

Durch die Änderung des Schulgesetzes können nun auf Antrag der Schulträger und Genehmigung der Schulbehörde die bestehenden Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen bis 2027/2028 fortgeführt werden. Die bestehenden Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen erhalten nach Entscheidung des Schulträgers Bestandsschutz und können künftig letztmalig zum Beginn des Schuljahres 2022/2023 Schülerinnen und Schüler in den 5. Schuljahrgang aufnehmen. Der so geschaffene Übergangszeitraum bis zum 31. Juli 2028 soll genutzt werden, um die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der inklusiven Schule zu verbessern und insbesondere den Ressourceneinsatz effektiver zu steuern. Ziel ist es, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte bei dieser Weiterentwicklung mitzunehmen.

Durch einen Entschließungsantrag des Niedersächsischen Landtages wird nun der Autobahnausbau als wichtiger infrastruktureller Faktor auch für unsere Region vorangetrieben. Dadurch sollen insbesondere die Belastungen für Pendlerinnen und im Umland von Hannover verringert werden. So fahren täglich rund 400.000 Pendlerinnen und Pendler rund 124.000 Pendlerinnen und Pendler nach Hannover. In der Koordinierungsstelle sollte ein intelligentes und digitales Baustellenmanagement genutzt werden, um den Verkehr zu entlasten und Staus zu vermeiden. Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sollten möglichst frühzeitig auf Baustellen hingewiesen und gegebenenfalls umgeleitet werden.