Plenum im Januar 2022

25. Januar 2022

Kampf gegen Clankriminalität, Rahmenbedingungen für Azubis und Tiny Houses sind Thema im Landtag

Ab heute berät der Niedersächsische Landtag für drei Tage wieder eine Vielzahl an Anträgen und Gesetzesänderungen. Neben den tagesaktuellen Anfragen, die in dieser Woche durch die Themen Entlastungen bei den Energiepreisen, Anreize für die Landwirtschaft, Weiterentwicklung der Landeszentrale für politische Bildung und die Fortführung der Corona-Politik bestimmt sind, wird Folgendes besonders wichtig sein:

Ein Antrag, der auch den Justizstandort Celle besonders betrifft, befasst sich mit der Bekämpfung krimineller Clanstrukturen. Die Landesregierung hat zur Einstellung 18 neuer Staatsanwälte, die sich ausschließlich mit diesem Themenkomplex befassen werden, und zur Stärkung der Zentralen Stelle „Organisierte Kriminalität und Korruption (ZOK)“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle, zusätzliche Haushaltsgelder bereitgestellt. Ziel ist es, den Informationsaustausch zwischen den einzelnen Behörden und anderen Bundesländern weiter auszubauen und damit den Kontroll- und Strafverfolgungsdruck deutlich zu erhöhen. „Neben der strafrechtlichen Verurteilung muss der Staat auch andere wirksame Sanktionsmittel vollumfänglich ausschöpfen. Hierzu gehört eine konsequente Einziehung und Abschöpfung von Vermögen, das aus einer Straftat erlangt wurde. Dieses Instrument entfaltet auf die Angehörigen von kriminellen Clans oftmals eine größere verhaltensändernde Wirkung als eine Freiheitsstrafe. Es darf keine rechtlichen Parallelstrukturen geben – klares Ziel ist eine Null-Toleranz-Strategie gegenüber kriminellen Familienclans“, so der Celler Landtagsabgeordnete Jörn Schepelmann zu dem Antrag von CDU und SPD.

Am Donnerstag wird ein Antrag, der sich mit den Fahrt- und Unterbringungskosten der Auszubildenden beschäftigt, diskutiert. Die Hauptforderung des Antrags ist es, die wohnortnahe Beschulung der Lehrlinge im dualen System weiterhin zu ermöglichen und wo dies nicht möglich ist, die Übernachtungs- und Fahrtkosten zu übernehmen. Die Landesregierung hat mit der Umsetzung des Azubi-Tickets im Dezember 2021 bereits einen wichtigen Schritt hin zu kostengünstigen ÖPNV-Angeboten für Auszubildende geschaffen. Jörn Schepelmann, der zu diesem Antrag für die CDU-Fraktion im Landtag sprechen wird, erklärt vorab: „Die duale Ausbildung in Betrieb und Schule genießt weltweit zu Recht einen sehr guten Ruf. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, diese Ausbildung, egal in welchem Bereich, zu stärken und zukünftige Auszubildende zur Aufnahme zu motivieren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wegen der Corona-Krise in den letzten zwei Jahren nur sehr wenig Betriebspraktika angeboten werden konnten, müssen wir hier mehr Anreize für die jungen Menschen setzen. Gerade im Handwerk haben wir doch einen gewaltigen Bedarf an zukünftigen Fachkräften. Ein Schlüssel ist dabei den guten Ruf und das starke Fundament einer Ausbildung wieder stärker in den Fokus zu rücken. Nicht allein das Abitur und der anschließende Hochschulabschluss sind der Königsweg, gerade der praktische Bezug einer Ausbildung ist doch am Ende das, worauf es ankommt. Ein anderer wichtiger Punkt ist die wohnortnahe Beschulung der Auszubildenden. Möglichst flächendeckend müssen wir die Ausbildungsgänge anbieten. Dort wo es mangels Auszubildender zu keiner Beschulung kommen kann, sollten und wollen wir mit finanziellen Mitteln Unterstützung bei den Fahrtkosten leisten.“

Einer modernen und besonders nachhaltigen Wohnform – den sogenannten Tiny Houses – nimmt sich ein Antrag an, der auf Initiative der CDU-Fraktion gemeinsam mit der SPD, eingebracht wird. Der Wohntrend der Tiny Houses vereint auf einer Wohnfläche von nicht mehr als 45 bis 50 Quadratmeter Küche, Bad sowie Wohn- und Schlafzimmer und bietet durch ihre Transportfähigkeit ein hohes Maß an Flexibilität in unserer schnelllebigen Zeit. Doch gerade in letzterem Punkt besteht aktuell ein Problem: denn beim Versetzen des Tiny Houses wird dieses aktuell am neuen Standort als Neubau bewertet und genießt hinsichtlich potenziell verschärfter Bau- und Energievorgaben keinerlei Bestandschutz. „Die aktuelle Regelung widerspricht leider dem Grundgedanken der sparsamen, nachhaltigen und flexiblen Wohnform der Tiny Houses und sollte darum auf den Prüfstand gestellt werden. Insbesondere bei den energiegesetzlichen Vorgaben wäre eine Bestandsschutz für diese Wohngebäude sinnvoll und da die Standortverlegung auch länderübergreifend möglich ist, wäre eine einheitliche gesetzliche Regelung auf Bundesebene ebenfalls wünschenswert.“, so Schepelmann.

Im Sommer 2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung, die mit der Ermittlung eines Standorts für das Atommüllendlager beauftragt ist, eine erste Liste von möglichen Teilgebieten für dieses Endlager veröffentlicht. „Diese Auflistung zeigte eine besondere Betroffenheit Niedersachsens. Um den weiteren Prozess besonders intensiv und bürgernah zu begleiten, haben alle Fraktionen des Niedersächsischen Landtags einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der im weiteren Verlauf des Suchprozesses die Bürgerbeteiligung und die Transparenz der Entscheidungen sicherstellen soll.“, erklärt Jörn Schepelmann.