Plenum im Juli 2021: Ein neues Grundsteuergesetz für Niedersachsen. Novelle des Kita-Gesetzes beschlossen.

4. August 2021

Hannover, 08. Juli 2021: Im Juli-Plenum stachen besonders die Beschlüsse von zwei wichtigen Gesetzesvorlagen heraus. Mit den Stimmen der Großen Koalition konnten noch vor der Sommerpause mittels einem neuen Grundsteuergesetz eine wichtige Weiche zur zukünftigen Grundsteuer auf Landesebene gestellt und das Kita-Gesetz nach langer Zeit novelliert werden.

Die niedersächsische Grundsteuer wurde nach intensiver Beratung mit breiter Mehrheit beschlossen. „Wir als Land Niedersachsen haben die Möglichkeit ergriffen, die Grundsteuer künftig selbst zu regeln. Das Bundesmodell ist kaum durchschaubar, ein wahres Bürokratiemonster und bedeutet bei steigenden Grundstückspreisen regelmäßige Steuererhöhungen durch die Hintertür. Den Versuch, eine Vermögenssteuer durch die Hintertür einzuführen, haben wir abgelehnt. Die Bürgerinnen und Bürger verdienen Verlässlichkeit und insbesondere Schutz vor mehr bürokratischem Aufwand“, so der Abgeordnete Jörn Schepelmann.

Grundlage des Beschlusses ist, dass der Bund bei seiner nötig gewordenen Reform eine Länderöffnungsklausel eingebaut hat. Diese erlaubt es, vom Bundesmodell abzuweichen. Mit dem in Niedersachen nun eingeführten Flächen-Lage-Modell wird die Grundsteuer ab 2025 für 3,6 Millionen Objekte in Niedersachsen über die Grundstücks- und Gebäudefläche sowie der Lage des Grundstückes berechnet. Der Verkehrswert und fiktive Mieten, wie es das ‚Scholz-Modell‘ aus Berlin vorsieht, bleiben außen vor. 

Die Hoheit über die Höhe der Steuer und der Frage, ob es eine Grundsteuer C geben soll, verbleibt aber bei den Kommunen. Auf die nun neu festgelegte Berechnungsbasis wenden die Kommunen weiterhin ihren Hebesatz an.

„Die lange und intensive Beratung zur neuen Grundsteuer haben sich gelohnt. Mit dem nun eingeführten Flächen-Lage-Modell haben wir ein einfaches und verlässliches System für alle Eigentümer sowie unsere Kommunen geschaffen. Gut so!“, kommentiert Schepelmann den Beschluss.

Bereits am Tag zuvor wurde die intensiv diskutierte Novelle des Kita-Gesetzes beschlossen. Der Abgeordnete Jörn Schepelmann erklärt, wie die Novelle kindgerechte Tagesbetreuungen mithilfe einer weiteren Fachkraft ermöglichen wird: 

„Die lange geforderte dritte Kita-Kraft kommt. Um die dritte Kita-Kraft in unseren Kindergärten in Niedersachsen allerdings einsetzen zu können, müssen wir zuerst Menschen ausbilden. Kern dieses Gesetzes ist daher die Einführung einer vergüteten Ausbildung, denn es kann ja nun mal nicht sein, dass angehende Erzieherinnen und Erzieher am Abend und am Wochenende Aushilfsjobs machen müssen, damit sie tagsüber unbezahlt in der Kita arbeiten können. Mit der Novellierung des Kita-Gesetzes werden eine noch höhere Qualität und verbesserte Arbeitsbedingungen in der Betreuung unserer Kinder ermöglicht.“

„Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung stellen die Weichen für das weitere Leben, sodass die Schaffung der richtigen Rahmenbedingungen einer besonderen Wichtigkeit unterliegen. Mit der Novelle sind wir auf einen guten Weg, dass Erzieherinnen und Erzieher Ihrer Arbeit noch besser nachgehen können, der Fachkraft-Kind-Schlüssel deutlich verbessert wird und unsere Kleinsten profitieren.“, so der Abgeordnete abschließend.