JOACHIM GROTHUS
JOACHIM GROTHUS

Plenum im März 2019: Umsetzung des Pflegeberufegesetzes, Gesetzes zur Schuldenbremse

29. März 2019

In der letzten Märzwoche kam das Parlament in Hannover zusammen, um im Rahmen des Plenums verschiedene wegweisende Anträge zu beraten.

So ging es beispielsweise um die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die Frage, wie wir mit unseren kranken, vor allem aber mit unseren alten Menschen in der Gesellschaft umgehen, ist eine der zentralen Fragen, die wir zu beantworten haben“, erklärte ich während meiner Rede zum Gesetzentwurf. Zusammen mit der FDP beschlossen wir die Finanzierung des auf Bundesebene beschlossenen Pflegeberufegesetzes. Damit wollen wir dafür sorgen, dass zukünftig Auszubildende, die wir händeringend in der Pflege brauchen, kein Schulgeld mehr bezahlen müssen und eine Ausbildungsvergütung erhalten. Dafür sind 50 Millionen Euro als Rücklage in Form eines Ausgleichsfonds auf Landesebene angelegt worden.

Doch nicht nur Auszubildende in der Pflege, sondern auch Menschen mit Behinderung hatten einen Grund zur Freude. Einstimmig beschloss der Landtag, zukünftig auch behinderten Bürgerinnen und Bürgern den Gang zur Wahlurne zu ermöglichen. Bundesweit geht Niedersachsen mit dieser Entscheidung als erstes Land voran.

Mit großer Zustimmung der regierungstragenden Fraktionen der SPD und CDU wurde mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Schuldenbremse zudem ein echtes Großprojekt angegangen, um zukünftig eine Neuverschuldung des Landes zu vermeiden und den Landeshaushalt auf ein stabiles Fundament zu stellen. Nach der Ersten Beratung soll das Gesetz nun zügig ausgearbeitet und verabschiedet werden.

Eine kurze Video-Zusammenfassung finden Sie auf der Facebook-Seite der Niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion:

Meinen gesamten Redebeitrag zur „Finanzierung des Pflegeberufegesetzes“ finden Sie hier (Klick auf das Bild): https://landtag-niedersachsen-tv.im-en.com/index2.php?Nr=sitzung_18_17&date=2019-03-27&TOP=15&in=8306&out=8399#15