Plenum im Niedersächsischen Landtag: CDU bringt Untersuchungsausschuss auf den Weg, drängt auf verbindliche Sprachförderung und klare Kante gegen Antisemitismus
Der Niedersächsische Landtag hat im April-Plenum auf Antrag der CDU-Fraktion die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Justizskandal in Hannover auf den Weg gebracht. Außerdem standen die verbindliche Sprachstandserhebung und Sprachförderung vor der Einschulung sowie der Umgang mit einem antisemitischen Parteitagsbeschluss des niedersächsischen Landesverbandes der Partei DIE LINKE auf der Tagesordnung.
Die Themen betreffen unterschiedliche Bereiche, haben aber einen gemeinsamen Kern: Es geht um Vertrauen in staatliches Handeln – in der Justiz, beim Schulstart von Kindern und beim Schutz unserer Demokratie.
Justizskandal: Aufklärung darf nicht auf halber Strecke stehen bleiben
Ein zentraler Punkt des Plenums war die erste Beratung zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Justizskandal in Hannover. Hintergrund ist der Fall eines inzwischen erstinstanzlich zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Staatsanwalts, der nach Überzeugung des Gerichts gegen Bezahlung interne Informationen an das Umfeld organisierter Drogenkriminalität weitergegeben hat. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden dadurch Polizeimaßnahmen gefährdet; bei einer Großrazzia konnten mehrere mit Haftbefehl gesuchte Beschuldigte nicht angetroffen werden.
Jörn Schepelmann macht deutlich: „Wenn ein Staatsanwalt Kriminelle vor Polizeieinsätzen warnt, ist das kein normaler Behördenfehler. Dann wird der Rechtsstaat an einer seiner empfindlichsten Stellen getroffen.“
Aus Sicht der CDU geht es aber nicht allein um die Straftaten eines Einzelnen. Der Untersuchungsausschuss ist auch deshalb notwendig, weil die politische Aufarbeitung durch das Justizministerium von Widersprüchen, späten Informationen und offenen Fragen geprägt war. Bereits im Juni 2022 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Staatsanwalt eingeleitet. Im Herbst 2022 kamen weitere Hinweise hinzu. Im November 2022 wurden bei einer Durchsuchung sensible dienstliche Inhalte auf privaten Geräten festgestellt. Trotzdem blieb der Staatsanwalt noch lange in sensiblen Verfahren tätig.
„Genau das versteht draußen im Land kein Mensch mehr“, so Schepelmann. „Wenn solche Warnsignale vorliegen, darf man nicht einfach weitermachen, als sei nichts passiert.“
Der Untersuchungsausschuss soll klären, wer wann was wusste, warum Berichtspflichten offenbar nicht eingehalten wurden, weshalb der Staatsanwalt nicht früher aus sensiblen Verfahren herausgenommen wurde und warum der Landtag über zentrale Punkte erst spät und aus Sicht der CDU nur scheibchenweise informiert wurde.
Für Schepelmann ist klar: „Parlamentarische Kontrolle funktioniert nur, wenn die Landesregierung vollständig und wahrheitsgemäß informiert. Wir brauchen keine Erinnerungslücken, sondern eine klare Chronologie: Wer wusste was? Wer hat entschieden? Wer hat es laufen lassen? Und welche Konsequenzen wurden gezogen?“
Der Untersuchungsausschuss diene dabei nicht der Beschädigung der Justiz, sondern ihrer Stärkung: „Die vielen Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte und Justizbeschäftigten in Niedersachsen leisten jeden Tag wichtige Arbeit für unseren Rechtsstaat. Gerade deshalb muss aufgeklärt werden, wo Führung, Kontrolle und politische Verantwortung versagt haben.“
Sprache: Früher erkennen, verbindlicher fördern, gerechter starten
Im Bildungsbereich setzte die CDU mit ihrem Gesetzentwurf zur Einführung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung einen Schwerpunkt. Ziel ist es, Sprachdefizite früher zu erkennen und Kinder rechtzeitig so zu fördern, dass sie besser vorbereitet in die Schule starten.
Derzeit wird der Sprachstand in Niedersachsen rund 15 Monate vor der Einschulung im Rahmen der Schulanmeldung überprüft. Aus Sicht der CDU ist das zu spät, zu uneinheitlich und zu unverbindlich. Wenn Kinder sprachliche Unterstützung brauchen, darf das nicht erst auffallen, wenn sie bereits in der ersten Klasse sitzen.
Schepelmann betont: „Sprache ist der Schlüssel für Bildung. Wer die Lehrkraft nicht versteht, startet vom ersten Schultag an mit einem schweren Rucksack. Kein Kind darf an der Grundschule scheitern, weil zu spät erkannt wurde, dass es Unterstützung braucht.“
Die CDU will deshalb verbindliche Sprachstandserhebungen bereits im vorletzten Jahr vor der Einschulung. Die Grundschulen sollen die Erhebung landesweit einheitlich durchführen, die Kitas sollen mitwirken und Eltern verbindlich einbezogen werden. Wird Förderbedarf festgestellt, soll die Sprachförderung gezielt und verpflichtend in den Kitas stattfinden.
„Wir wollen nicht warten, bis Probleme im Unterricht sichtbar werden“, so Schepelmann. „Wenn ein Kind die sprachlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulstart noch nicht mitbringt, muss es rechtzeitig Unterstützung bekommen – verbindlich, verlässlich und ohne Flickenteppich.“
Dabei geht es ausdrücklich nicht um Ausgrenzung, sondern um faire Startchancen. Grundschulen, Kitas und Eltern sollen die Förderung gemeinsam abstimmen. Darüber hinaus fordert die CDU, die Sprachförderung in Kitas stärker finanziell zu berücksichtigen, das bestehende Programm „Fit in Deutsch“ zu evaluieren und Fortbildungen für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Kindertagespflegepersonen auszubauen.
Schepelmann fasst zusammen: „Wer Bildungsgerechtigkeit ernst meint, darf sprachliche Defizite nicht erst beklagen, wenn Kinder längst im System sind. Frühe Förderung ist keine Schikane, sondern eine Chance.“
Antisemitismus: Keine Nachsicht gegenüber Extremismus – weder von rechts noch von links
Mit einem weiteren Antrag hat die CDU-Fraktion den Parteitagsbeschluss des niedersächsischen Landesverbandes der Partei DIE LINKE zum sogenannten „real existierenden Zionismus“ scharf kritisiert. Der Beschluss enthält aus Sicht der CDU Formulierungen, die weit über legitime Kritik an der israelischen Regierung hinausgehen und Muster israelbezogenen Antisemitismus bedienen.
Schepelmann stellt klar: „Politische Entscheidungen einer Regierung dürfen kritisiert werden. Das gilt auch für Israel. Aber wer das Existenzrecht Israels infrage stellt, den jüdischen Staat dämonisiert oder Begriffe nutzt, die antisemitische Ressentiments bedienen, verlässt den Boden verantwortlicher politischer Debatte.“
Die CDU fordert, dass der Verfassungsschutz die Entwicklungen innerhalb der Partei DIE LINKE in Niedersachsen prüft. Dabei soll unter anderem untersucht werden, ob Teile der Partei, Gliederungen oder Strömungen Bestrebungen verfolgen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, ob antisemitische und israelbezogene Feindbilder systematisch propagiert werden und ob es Verbindungen zu bereits als extremistisch eingestuften Organisationen gibt.
Zudem verlangt die CDU, dass die Landesregierung prüft, ob linksextremistisch oder antisemitisch agierende Personen oder Organisationen direkt oder indirekt Mittel aus dem Landeshaushalt erhalten. Staatliche Förderung dürfe nicht bei Strukturen landen, die Antisemitismus verbreiten, verharmlosen oder demokratiefeindliche Positionen unterstützen.
Für Schepelmann ist entscheidend, dass Extremismus nicht nach politischer Herkunft unterschiedlich bewertet wird: „Unsere Haltung ist klar: Wir stehen gegen Extremismus von rechts und von links. Antisemitismus bleibt Antisemitismus – egal, aus welcher politischen Ecke er kommt.“
Der Schutz jüdischen Lebens dürfe nicht bei Gedenkreden enden, so Schepelmann: „Wer jüdisches Leben schützen will, muss Antisemitismus klar benennen und staatliche Förderung konsequent an demokratische Grundsätze binden.“
Fazit
Für Jörn Schepelmann zeigt das April-Plenum vor allem eines: Viele Probleme sind längst bekannt – es fehlt nicht an Erkenntnissen, sondern an Konsequenzen. Beim Justizskandal muss endlich sauber aufgeklärt werden, wer wann was wusste und warum trotz früher Hinweise nicht früher gehandelt wurde. Bei der Sprachförderung darf Niedersachsen nicht länger warten, bis Kinder mit vermeidbaren Rückständen eingeschult werden. Und beim Antisemitismus muss klar sein: Wer jüdisches Leben schützen will, darf weder nach rechts noch nach links wegsehen.
Schepelmann bringt es auf den Punkt: „Wenn ein Staatsanwalt Kriminelle vor Polizeieinsätzen warnt, Kinder mit Sprachdefiziten in die Schule starten und Antisemitismus von links verharmlost wird, dann haben wir kein Erkenntnisproblem. Dann haben wir ein Handlungsproblem.“