Plenum im November 2020: Landtag beschließt Niedersächsischen Weg und berät Antrag für die Überführung des Wolfs in das Jagdrecht
Bereits am ersten Tag des November-Plenums stand neben der Beratung verschiedenster Corona-Initiativen der Beschluss des „Niedersächsischen Weges“ auf der Tagesordnung, der eine Lösungsstrategie zur zukunftssicheren Gestaltung des Naturschutzes, Gewässerschutzes und Waldrechtes darstellt. Dieser in Deutschland bislang einzigartige Weg stellt einen Kompromiss zwischen den Interessen der Landwirtschaft und der Umweltverbände dar und wurde von der niedersächsischen CDU-Landwirtschaftsministerin, Barbara Otte-Kinast, maßgeblich vorangetrieben. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am Dienstag im Plenum einstimmig beschlossen – somit steht der Umsetzung nichts mehr im Weg.
Der Wolf ist in Niedersachsen heimisch und breitet sich ohne natürliche Feinde immer weiter aus. Eine Kulturlandschaft wie die unsere, verträgt aber nur eine bestimmte Anzahl dieser Tiere, ohne die breite Akzeptanz für das Wildtier zu gefährden. Eine aktive Bestandsregulierung ist daher für uns unumgänglich. Deshalb wurde am zweiten Plenartag ein Antrag eingebracht, der nach langen und zähen Verhandlungen und auf Treiben der CDU-Landtagsfraktion nun auch von der SPD mitgetragen wird: Wir setzen uns für eine wissenschaftliche, datenbasierte, ideologiefreie und pragmatische Herangehensweise ein, die zu einem effizienten Wolfsmanagement führt. Dies geht unserer Meinung nach nur dann, wenn der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen wird und wir die Wolfspopulation nach dem französischen Vorbild begrenzen. Zusammen mit der nun endlich vorliegenden Wolfsverordnung des Landes Niedersachsen nutzen wir damit alle Möglichkeiten, um das Wolfsmanagement auf Landesebene effektiv und rechtssicher zu gestalten. Nun liegt es an der SPD-Bundesumweltministerin, kurzfristig den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes festzulegen und somit den Bundesländern mit entsprechenden Wolfsmanagementplänen eine aktive Bestandsregulierung zu ermöglichen. Dazu fordern wir Bund ebenfalls im eingebrachten Antrag auf.
In der angesprochenen neuen Wolfsverordnung werden nun klare Rahmenbedingungen definiert, in welchen Fällen es zum Abschuss von Wölfen kommen kann: Zur Abwehr der Gefahr für Leib und Leben der Menschen, zur Abwehr ernster wirtschaftlicher Schäden und bei sonstigen öffentlichen Interesse, was zum Beispiel die Sicherung von Deich- und Naturschutzgebiete wie unseren Heideflächen durch Weidetiere betrifft. Zudem wird die Beeinträchtigung von Wolfsmanagementmaßnahmen unter Strafe gestellt. Damit soll das Vorgehen von selbsternannten Tierschützern, wie beim Abschussversuch des Rodewalder Rüden, verhindert werden.
Bei allen Maßnahmen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Revierinhabern und Jägern vor Ort besonders wichtig. Darum setzen wir uns auch dafür ein, dass diese, trotz der Aufnahme des Raubtiers in das Jagdrecht, nicht für Wildschäden durch den Wolf haftbar gemacht werden. Es ist für uns besonders wichtig, dass die Jäger bei der Ausführung ihrer hoheitlichen Aufgabe, im Falle eines Wolfsabschusses, die volle Rückendeckung seitens der Politik und der Gesellschaft bekommen. Nur durch klare und rechtlich verbindliche Managementmaßnahmen, wie von uns gefordert, kann ein Nebeneinander von Wolf, Tierhaltung und Naturnutzern in unserer Kulturlandschaft möglich sein.
Bundesumweltministerin Schulze muss nun zügig handeln, um die nötigen Grundlagen auch auf Bundesebene hierfür zu schaffen.