JOACHIM GROTHUS
JOACHIM GROTHUS

Plenum im Oktober 2018: Höhere Patientensicherheit und Änderungen im Jagdgesetz

27. Oktober 2018

In dieser Woche fand vom 24.10 bis 26.10.2018 das Plenum des Niedersächsischen Landtags statt. In diesem Plenarabschnitt haben wir unter anderem eine Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes beschlossen, die die Patientensicherheit enorm stärken soll. Die Änderung resultiert aus den Krankenhaus-Morden in Delmenhorst und Oldenburg, die der Landtag bereits in einem Sonderausschuss untersucht hatte. Mit dem geänderten Gesetzwerden Stationsapotheken etabliert, eine Arzneimittelkommission geschaffen und ein anonymes Meldesystem eingerichtet. Die neuen Stationsapotheker sind ein Qualitätskriterium für Krankenhäuser. Das Risiko von Medikationsfehlern, ob aus Versehen oder vorsätzlich, kann von ihnen deutlich gesenkt werden.

Desweiteren wurde die Gesetzesnovelle des Niedersächsischen Jagdrechtes schlussberaten und beschlossen. Daraus ergeben sich die Möglichkeiten, Nutrias ganzjährig zu jagen. Dies ist vielerorts – besonders an Deichen – notwendig, da die invasive Tierart enorme Landschaftsschäden anrichten kann und sich zudem rasant ausbreitet. Weibliche Nutria führen bis zu dreimal jährlich Junge.
Die Gesetzesänderung umfasst außerdem vorsorgliche Regelungen im Falle des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP), die Deutschland mittlerweile eingekreist hat. Der obersten Jagdbehörde wird beim Ausbruch der ASP die Möglichkeit gegeben, in einem solchen Ausnahmefall den Elterntierschutz bei Schwarzwild aufzuheben und im Seuchenfall darf auf Anordnung eine beschränkte Jagd auch auf befriedeten Gebieten und jagdbezirksfreien Grundflächen erfolgen.
Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzes ist die Erlaubnis von Schallminderen zur jagdlichen Nutzung für die niedersächsischen Jäger mit Blick auf den Arbeitsschutz (Gehörschutz).

In der aktuellen Stunde am 25.10. wurde dann auf Antrag der CDU eine niedersächsische Bundesratsinitiative zu einem neuen Umgang mit dem Wolf thematisiert. Denn für die CDU-Landtagsfraktion steht fest: der Schutz des Menschens muss stets an erster Stelle stehen und dafür müssen notfalls auch Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Erlasse geändert werden. Der Wolf ist aktuell noch ein streng geschütztes Tier, weil sich interessierte Kreise darüber streiten, ob der günstige Erhaltungszustand erreicht ist. Außerdem ist innerhalb Deutschlands die Betroffenheit bei dem Thema sehr unterschiedlich. Dies darf aber nicht dazu führen, dass die notwendige Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ausbleibt. Die von der Landesregierung gestartete Bundesratsinitiative zum Umgang mit dem Wolf ist ein guter Ansatz, die jetzt konsequent weiterentwickelt werden muss.