Schepelmann: Ehrenamt ist für alle von unermesslichem Wert – Entlastung für Vereine notwendig

3. Dezember 2021

Hannover. „Der Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember bietet eine gute Gelegenheit, auf den einzigartigen Wert der ehrenamtlich Tätigen in Niedersachsen hinzuweisen, denn fast jeder zweite Niedersachse engagiert sich in seiner Freizeit ehrenamtlich, sei es im Sport, der Kultur, der Wohlfahrt, dem Brand- und Katastrophenschutz oder der Politik. Dadurch wird das wird der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt sowie Vertrauen und das Miteinander innerhalb der Gesellschaft gefördert“, betont Jörn Schepelmann als Sprecher der CDU-Fraktion in der Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“.

Um die Wertschätzung des Ehrenamtes zu verbessern, gibt es in Niedersachsen seit einigen Jahren die Ehrenamtskarte als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement Damit verbunden sind auch Vergünstigungen und Rabatte in verschiedenen Einrichtungen in ganz Niedersachsen. „Allerdings hat die Arbeit in der Kommission und in vielen Gesprächen ergeben, dass dabei Verbesserungen gewünscht wurden und die Ehrenamtskarte einer breiteren Personengruppe zugänglich gemacht werden sollte“, so Schepelmann weiter.

Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU haben daher in den Haushaltberatungen für den Doppelhaushalt 2022 und 2023 beschlossen, insgesamt 700.000 EUR für die Förderung des Ehrenamtes bereitzustellen, mit denen unter anderem durch die Ehrenamtskarte die gesamtgesellschaftliche Würdigung des ehrenamtlichen Engagements besser zum Ausdruck gebracht werden soll.

„Wir wollen damit erreichen, dass grundsätzlich die Anzahl der Vergünstigungen erhöht wird und die Karte vermehrt auch bei alltagsnahen Tätigkeiten, wie z.B. Einkäufen, Gaststätten- oder Friseurbesuchen verwendet werden kann. Dazu muss allerdings auch eine digitale Lösung kommen, beispielsweise mit Hilfe einer App oder einem EAN-Code bzw. QR-Code auf der Karte“, mahnt der CDU-Politiker.

Ein weiterer Schwerpunkt für die Mitglieder der CDU innerhalb der Enquetekommission ist die Entlastung der Vereine beim Datenschutz und anderen gesetzlichen Vorschriften, damit bürokratischer Aufwand vermieden und die eigentliche Vereinsarbeit davon entlastet wird, denn die Anforderungen an den Datenschutz stellen insbesondere kleinere Vereine immer wieder vor große Probleme und verursachen Unsicherheiten.

Für die CDU steht fest: Die Vereine brauchen bessere Rahmenbedingungen. Dabei geht es um eine Änderung bestehender Vorschriften.  „Bei uns sind die Regelungen zur Einsetzung eines/r Datenschutzbeauftragten strenger, als es von der Datenschutz-Grundverordnung vorgeschrieben ist. Wir setzen uns in der Enquetekommission deshalb dafür ein, die bayrische Regelung zu übernehmen, nach der ein/e Datenschutzbeauftragte/r erst eingesetzt werden muss, sobald 20 Personen mehr als 50 % ihrer Arbeitszeit mit der Datenverarbeitung verbringen. Auf diesem Wege würden die meisten Vereine von der Pflicht zur Einsetzung eine/s Datenschutzbeauftragten befreit werden“, erläutert Schepelmann.

Gleiches gilt bei dem durch das 2017 eingeführte Geldwäschegesetz (GwG) einhergehenden Transparenzregister. Dieses soll dazu dienen, Transparenz bei den wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragener Personengesellschaften zu schaffen und setzt so unionsrechtliche Regelungen in Deutschland um. „Der bürokratische Aufwand, die rechtliche Unsicherheit sowie die finanzielle Belastung, die das Transparenzregister in seiner jetzigen Form mit sich bringt, tragen aus unserer Sicht nicht dazu bei, dies zu gewährleisten“. Deshalb will sich die CDU-Fraktion in der Ehrenamtskommission dafür starkmachen, dass die Vereine nicht mehr durch das Transparenzregister belastet werden.