Schepelmann zur Schulgesetznovelle: Rot-Grün darf Förderschulen nicht durch die Hintertür beerdigen
Celle/Hannover. Die geplante Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes soll im nächsten Plenum des Landtages in der kommenden Woche beschlossen werden. Der Celler CDU-Landtagsabgeordnete Jörn Schepelmann warnt vor den Folgen der geplanten Änderung des § 14 des Niedersächsischen Schulgesetzes für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, Eltern, Schulen und kommunale Schulträger.
„Was die Landesregierung als Verwaltungsreform verkauft, ist in Wahrheit Zwangsinklusion durch die Hintertür. Wenn künftig der sogenannte ausschließliche oder vorrangige Förderbedarf darüber entscheidet, ob ein Kind überhaupt noch eine passende Förderschule besuchen darf, wird aus Wahlfreiheit eine staatliche Zuweisungslogik. Das hat mit individueller Förderung nichts mehr zu tun“, erklärt Schepelmann.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Förderschulen künftig nur noch Schülerinnen und Schüler aufnehmen, deren Unterstützungsbedarf dem jeweiligen Förderschwerpunkt entspricht. Kinder mit komplexen Problemlagen, mehreren Förderbedarfen oder nicht eindeutig einzuordnenden Entwicklungsverläufen drohten damit zwischen Gutachten, Zuständigkeiten und Schulformen zerrieben zu werden. Besonders Kinder mit emotionalem und sozialem Förderbedarf bräuchten stabile Beziehungen, klare Strukturen und geschützte Lernorte.
Wie sensibel diese Frage ist, zeige sich bereits im Landkreis Celle. Nach aktuellen Berichten soll die Pestalozzischule Celle schrittweise aufgelöst und die ES-Beschulung künftig auf die Evangelische Schule Celle verlagert werden; die SPD im Kreistag lehnt die Schließung öffentlich ab. „Die SPD im Kreis Celle kann sich ihre Krokodilstränen sparen. Wer vor Ort den Erhalt der Pestalozzischule fordert, aber in Hannover schweigend hinnimmt, dass die eigene SPD-geführte Landesregierung mit der Änderung des § 14 NSchG Förderschulen weiter schwächt, macht sich unglaubwürdig. Die SPD sollte ihre Energie nicht in lokale Empörung stecken, sondern ihre Landesregierung zur Rücknahme dieser Änderung bewegen“, so Schepelmann.
Wenn Förderschulen Schritt für Schritt eingeschränkt würden, landeten die Herausforderungen zwangsläufig bei den allgemeinen Schulen – insbesondere in der Sekundarstufe I. Realschulen, Oberschulen und Hauptschulen leisteten schon heute Enormes. Gerade der emotionale und soziale Förderbedarf stelle Kollegien vor enorme pädagogische Herausforderungen.
„Wer diese Kinder ohne ausreichend Personal, klare Strukturen und echte Unterstützung einfach in die Regelschulen schiebt, handelt verantwortungslos gegenüber den Kindern, ihren Mitschülern und den Lehrkräften“, warnt Schepelmann.
Hinzu komme die geplante Streichung der bisherigen Regelung, wonach Förderschulen zugleich Sonderpädagogische Förderzentren sind. Bewährte Expertise aus der Fläche werde dadurch geschwächt und auf RZI-Strukturen und Regionalbehörden verlagert. „Inklusion gelingt nicht durch Organigramme in Hannover. Sie gelingt durch erfahrene Sonderpädagogen vor Ort, kurze Wege und Schulen, die ihre Kinder kennen“, so Schepelmann.
Auch finanzpolitisch sieht Schepelmann erhebliche Risiken. Zwar stelle die Landesregierung den Gesetzentwurf so dar, als entstünden keine neuen Belastungen für die Kommunen. Tatsächlich blieben die Landkreise als Schulträger aber für Räume, Ausstattung, Materialien, Umbauten, Schülerbeförderung und viele Folgekosten verantwortlich. Auch Schulbegleitung, Schulassistenz sowie Schnittstellen zur Jugend- und Eingliederungshilfe träfen die kommunale Ebene.
„Das Land beschließt, die Kommunen bezahlen. Wer mehr Inklusion politisch erzwingen will, muss ehrlich sagen, wer Personal, Räume, Schulbegleitung, Ausstattung und zusätzliche Unterstützungsstrukturen finanziert. Das Konnexitätsprinzip darf nicht umgangen werden“, kritisiert Schepelmann.
Der Celler Abgeordnete warnt zudem davor, dass künftig nicht mehr allein der tatsächliche Bedarf eines Kindes, sondern verfügbare Plätze, vorhandene Ressourcen und regionale Zuständigkeiten die Schulwahl prägen könnten. „Die schlimmste Entwicklung wäre, wenn Kinder am Ende nicht mehr danach begutachtet werden, was sie brauchen, sondern danach, was das System gerade noch leisten kann. Bildungspolitik muss vom Kind her gedacht werden – nicht vom Mangel her“, so Schepelmann.
Schepelmann fordert die Landesregierung auf, die Änderung des § 14 NSchG zurückzunehmen und gemeinsam mit Eltern, Lehrkräften, Förderschulen, Landkreisen und Kommunen ein Konzept für echte Wahlfreiheit und verlässliche Förderung vorzulegen.
„Förderschulen sind keine Restschulen. Sie sind Schutzräume, Lernorte und Chancenräume. Wer sie mittelfristig beerdigt, nimmt vielen Kindern den Ort, an dem sie sicher lernen können“, so Schepelmann abschließend.