Schnellere Verfahren, mehr Erneuerbare – Novellierung der Bauordnung wichtiger Schritt für Wohnungsbau und Klimaschutz

18. Oktober 2021

Hannover. Neuen Wohnraum schaffen und das Klima entlasten – in der heutigen Sitzung des Umweltausschusses haben die Abgeordneten die Novellierung der Niedersächsischen Bauverordnung (NBauO) auf den Weg gebracht. Die Gesetzesänderung beinhaltet eine wesentliche Beschleunigung bei Genehmigungsverfahren sowie die Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf gewerblichen Neubauten.

„Die neue Regelung ist eine gute Nachricht für alle Bauherrinnen und Mieter in Niedersachsen. Wir sind das erste Bundesland, das Baugenehmigungsverfahren voll digitalisiert und mit der Einführung der elektronischen Bauakte wesentlich effizientere Entscheidungsprozesse schafft“, ist Alptekin Kirci, baupolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, zufrieden mit dem Ergebnis der Beratungen. „Auch Umbaumaßnahmen in und die Umnutzung von bestehenden Gebäuden werden einfacher umzusetzen sein. Die Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt für die Schaffung von dringend benötigtem, bezahlbarem Wohnraum. Schließlich werden wir in den Boom-Regionen Niedersachsens laut einem Gutachten der N-Bank bis 2040 rund 250.000 zusätzliche Wohnungen benötigen.“

Auch Martin Bäumer, MdL und baupolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, zeigt sich erfreut über die Beratungsergebnisse: „Bereits im Vorfeld hatten sich die Regierungsfraktionen gemeinsam mit diversen Interessenvertretern und den Kommunalen Spitzenverbänden zu einem Arbeitskreis zusammengefunden, um dort Initiativvorschläge mit Bezug auf eine Änderung der NBauO zu erarbeiten. Herausgekommen ist ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die insbesondere zu Erleichterungen bei der Schaffung neuen Wohnraums führen und Baugenehmigungsverfahren weiter vereinfachen sollen.“ So soll es beispielsweise künftig in der NBauO eine Regelung dahingehend geben, dass die Baugenehmigung für die Nutzung einer Tierhaltungsanlage erlischt, wenn diese während eines Zeitraumes von mehr als neun Jahren durchgehend unterbrochen wird. Dies führt insbesondere im ländlichen Innenbereich zu größeren Möglichkeiten beim Neubau von Wohnbauten.

Als Schritt zu mehr Klimaschutz sieht SPD-Politiker Kirci zudem die erreichten Erleichterungen beim Holzbau und die verringerten Mindestabstände zu Windenergieanlagen: „Holzhäuser weisen eine deutlich bessere Klimabilanz auf als Betongebäude, zudem können nun mehr Landflächen für Windräder freigegeben werden. Beide Maßnahmen senken den Bedarf an klimaschädlichen Ressourcen langfristig.“

Einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz wird in Zukunft auch die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf gewerblich genutzten Neubauten darstellen: Mit Blick auf neu errichtete Wohngebäude wird der Bauherr verpflichtet, zumindest eine für Photovoltaik geeignete Tragwerkskonstruktion vorzusehen, um eine nachträgliche Installation von PV-Anlagen zu erleichtern. Eine wesentliche Baukostensteigerung ist dadurch nicht zu erwarten.

Hinsichtlich des Ausbaus und der Nutzung von Windkraft sagt Martin Bäumer: „Die Möglichkeit, künftig verstärkt auch im privaten oder gewerblichen Bereich nicht nur Sonnen-, sondern auch Windenergie direkt zu nutzen, war beiden Fraktionen ein großes Anliegen und macht aufgrund der geographischen Lage unseres Bundesland großen Sinn. Daher werden wir Kleinwindkraftanlagen bis zu einer Höhe von 15 Metern verfahrensfrei stellen.“

In den Beratungen zur Novellierung der NBauO wurde zudem deutlich, dass neben den vereinbarten Verbesserungen auch Erleichterungen bei Brandschutzgenehmigungen und eine weitergehende Photovoltaik-Pflicht große Potenziale für mehr Wohnungsbau haben. Hierzu stehen die Regierungsfraktionen im konstruktiven Dialog mit der Landesregierung. Darüber hinaus wurde bereits Einigkeit darüber erzielt, dass sog. Tiny Houses im Falle eines Versetzens aus Gründen der Ressourcenschonung künftig einfacher eine neue Baugenehmigung erhalten sollen. Aus Sicht beider Fraktionen ebenfalls dringend geboten ist die Einführung eines sog. Prüfingenieurs für Brandschutz im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Beratungen hierüber, insbesondere auch in Abstimmung mit dem Umweltministerium, sollen in den kommenden Monaten erfolgen.

Die NBauO-Novelle kann nach der heutigen Beratung im November ins Plenum eingebracht werden und bereits zum Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten.