Bild von Charly Gutmann auf Pixabay
Bild von Charly Gutmann auf Pixabay

Landtag beschließt flexiblere Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

23. Oktober 2019

Heute wurde im Plenum des Niedersächsischen Landtags eine Änderung des niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) beschlossen, die es den Kommunen erlaubt, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen flexibler zu gestalten. Auch auf Antrieb des Celler Landtagsabgeordneten Jörn Schepelmann wurde das Gesetz reformiert, um den örtlichen Kommunen mehr Möglichkeiten bei der Beitragsausgestaltung für Straßenbaumaßnahmen an die Hand zu geben. Das Land Niedersachsen schreibt mit der heutigen Gesetzesänderung weder eine generelle Einführung oder Abschaffung von Straßenausbaubeiträge vor, sondern gibt den Gemeinden die Möglichkeit eigenständig zu entscheiden, ob, wie und in welcher Höhe die Bürger an Straßenbaumaßnahmen der Gemeinden finanziell beteiligt werden. In Kommunen mit einer Straßenausbaubeitragssatzung können die Bürger mithilfe eines einfachen Antrags Ratenzahlung beantragen. „Um besondere soziale Härten zu vermeiden, ist es den Städten und Gemeinden nun auch möglich, eine Ratenzahlung zum Nullzins anzubieten. Die Ratenzahlung darf des Weiteren bei einer Höchstdauer von 20 Jahren den Basiszinssatz nicht mehr als 3% übersteigen darf“, so der Celler CDU-Landtagsabgeordnete und Bürgermeister der Gemeinde Eicklingen, Jörn Schepelmann.

Eine komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hat in anderen Bundesländern zur Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung geführt, denn die dort durch das Land zur Verfügung gestellten Gelder reichen längst nicht für alle angemeldeten Wünsche zum Straßenausbau der Kommunen aus, sodass das Land eine Priorisierung erstellt und somit auch entscheidet, welche Kommunen welche Straßen ausbauen dürfen. Eine ähnliche Beschneidung der kommunalen Selbstverwaltung wollte die Landesregierung unter Beteiligung der CDU in Niedersachsen vermeiden. „Ich bin überzeugt davon, dass wir mit der heutigen Änderung des Kommunalabgabengesetz einen Schritt in die richtige Richtung gehen. Welcher Weg vor Ort der Richtige ist, sollen auch in Zukunft die Kommunen selbst für sich entscheiden“, so Schepelmann abschließend.