Bild von Alexas_Fotos auf Pixabay
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„Unklarheiten beim Umgang mit dem Wolf endlich beseitigen“

14. Februar 2020

Land Niedersachsen muss Kompetenzen bündeln und Vorhaben konsequent umsetzen

Immer wieder sind Tierhalter im Celler Land und ganz Niedersachsen von Wolfsrissen betroffen. Durch immer aufwendigere Schutzmaßnahmen versuchen sie, ihre Tiere vor den Raubtieren zu sichern. Besonders besorgniserregend ist es, dass Wölfe es immer wieder schaffen, jeden noch so hohen Zaun zu überwinden und enorme Schäden bei den Weidetierhaltern anzurichten.

Es war ein erster richtiger Schritt, die Kompetenzen hinsichtlich der Bewilligung von Herdenschutzmaßnahmen zum Beginn dieses Jahres an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu übertragen, um eine schnelle, unkomplizierte und vor allem fachlich versierte Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten. „Dringender Handlungsbedarf besteht allerdings noch bei der schnellen Feststellung des Verursachers bei Rissen, da nur so auch eine umgehende Ausgleichszahlung erfolgen kann“, fordert der CDU-Landtagsabgeordnete Jörn Schepelmann. „Wartezeiten von mehreren Monaten sind nicht hinnehmbar. Zumal der Beweis zwar selbstverständlich erbracht werden muss, jedoch die Indizien oft sehr klar sind.“  

Noch gravierender sieht Schepelmann die Dringlichkeit hinsichtlich der Entwirrung von Kompetenzen, wenn es um die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen geht: „Uns hilft eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes nur, wenn es ein klares Vorgehen zur Anwendung des Gesetzes innerhalb unseres Bundeslandes gibt und das zuständige Ministerium in Hannover mit all seinen Fachkompetenzen bereit ist, die Verantwortung beim Thema Wolf gebündelt zu übernehmen.“

Aktuell müssen Anträge für eine ausnahmsweise Entnahme eines einzelnen Wolfes bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde des betroffenen Landkreises gestellt werden. Doch hier beginnt bereits die Problematik, denn schon wie das Vorgehen auszusehen hat, wenn ein Halter seine Tiere beispielsweise in angrenzenden Landkreisen weiden lässt, ist nicht genau geregelt. Ein einheitlich vorgeschriebenes Prozedere ist durch das Land Niedersachsen nicht festgelegt.

Zudem hat der Landtagsabgeordnete erfahren, dass dem Landkreis Celle ein Entnahmeantrag zuständigerweise vom Niedersächsischen Umweltministerium zugewiesen wurde, die dringend notwendigen Zahlen durch das Ministerium in Hannover aber auch auf Nachfrage bisher nicht übermittelt wurden. Diese Fakten sind für die zuständige Celler Behörde allerdings erforderlich, um die Gesamtsituation einschätzen zu können, und abzuwägen, ob alle zumutbaren Maßnahmen ausgeführt wurden, ob ein erheblicher Schaden vorliegt und wie sich die Schadensprognose in diesem speziellen Fall darstellt.

„Ohne zuverlässige Zahlen und Fakten aus dem Umweltministerium in Hannover, die der Landkreis seit mehreren Wochen einfordert, ist es der Behörde vor Ort schlicht nicht möglich eine rechtssichere Entscheidung zu treffen – noch dazu, wo der Landkreis diese Entscheidung im Zweifel gegenüber den entsprechenden Stellen der EU verantworten muss.“, gibt Jörn Schepelmann zu bedenken. „Offensichtlich setzt der Umweltminister alles daran, um selbst keine Entscheidung hinsichtlich der Tötung einzelner auffälliger Wölfe treffen zu müssen. Die Landkreise werden lieber mit diesen Angelegenheiten im Regen stehen gelassen. Dieses System der kontrollierten Unklarheit seitens des Ministeriums muss durchbrochen werden. Sonst wird es nie zu einer pragmatischen Regelung kommen. Das Umweltministerium mit Minister Lies an der Spitze muss dieses, sich zuspitzende Problem zur Chefsache machen. Die Zuständigkeitsübertragung vom Landkreis an das Landesministerium wie im Fall der Entnahmegenehmigung in Nienburg muss zum Regelfall werden. Im Interesse der Menschen, der Tiere und auch speziell des Wolfes.“

Umweltminister Lies hatte in der Vergangenheit mehrfach darauf verwiesen, dass die niedersächsische Initiative zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die heute im Bundesrat beschlossen wurde, mehr Rechtssicherheit und eine Vereinfachung hinsichtlich der Entnahme von Wölfen bietet. Damit soll es nun möglich sein, Wölfe aus einem Rudel zu töten, die wiederholt alle zumutbaren Einzäunungen überwunden haben und bereits ernste Schäden angerichtet haben, ohne sie vorab zu individualisieren. Der Landtagsabgeordnete aus dem Celler Land hierzu: „Mit der heutigen Annahme der Gesetzesänderung ist ein richtiger und wichtiger Schritt beim Umgang mit dem Wolf erfolgt. Diese Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wird allerdings nur dann Anwendung finden, wenn Entscheidungen dort getroffen werden, wo die Fachkompetenzen des Landes gebündelt sind. Und dies ist in Niedersachsen das Umweltministerium mit dem nachgeordneten NLWKN. Das Ministerium ist nun am Zuge schnellstmöglich die Änderung auch in Landesrecht unter Beteiligung aller betroffenen Verbände umzusetzen, um klare Verfahren beim Thema Wolf zu schaffen.“