Untersuchungsausschuss zu Weil’s Gehaltsaffäre nimmt arbeit auf, Gesetz zu Wind an Land und Asyl werden diskutiert
CDU-Fraktion setzt wichtige Akzente im April-Plenum
Bereits im März-Plenum zeichnete sich die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Gehaltsaffäre rund um die Büroleiterin von SPD-Ministerpräsident Stephan Weil ab – nun hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufgenommen. Es ist der 4. Untersuchungsausschuss in der Amtszeit einer von Ministerpräsident Weil geführten rot-grünen Landesregierung: unter anderem sorgte 2013 die Dienstwagen-Affäre um Staatssekretär Paschedag für Wirbel und führte zu einem Untersuchungsausschuss, ebenso wie die „vergaberechtlichen Unregelmäßigkeiten in der Landesvertretung des Landes Niedersachsen in Berlin“ in Verantwortung von Staatssekretär Rüter 2017. „Die rot-grüne Landesregierung unter Ministerpräsident Weil hat aus den Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt – im Gegenteil: das Gebaren rund um die rückwirkende sprunghafte Gehaltserhöhung der Büroleiterin und dem Umgang von Weil damit im Nachhinein ist an Unverfrorenheit kaum zu überbieten“, so der Celler Landtagsabgeordnete Jörn Schepelmann, der nun Mitglied des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist. „Es ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht erklärlich, warum eine Landesbedienstete ein Dreivierteljahr nach ihrem Masterabschluss einen Gehaltssprung macht, mit dem sie nun mehr verdient als die Schulleitung eines großen Gymnasiums oder die Leitung einer Justizvollzugsanstalt, außer ihr Parteibuch. Das ist im höchsten Maße ungerecht und hat weder etwas mit Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes noch Nachwuchsgewinnung zu tun. Das werden wir im Untersuchungsausschuss beweisen.“
Am ersten Plenartag wurde auch das Thema „Wind an Land“ debattiert. Dem beschlossenen Gesetzentwurf der Landesregierung enthielt sich die CDU. „Wir sind der Überzeugung, dass es eine Priorisierung von Energiezielen vor Flächenzielen geben muss, denn eine Ausweisung von bis zu 4 Prozent ihrer Flächen für Windenergie ist für manche Landkreise nicht realisierbar, noch dazu läuft es der nötigen Akzeptanz vor Ort zuwider“, erklärt Schepelmann die Vorschläge der CDU-Fraktion. „Unsere Alternative, die freiwillige Übertragung von Windenergieflächen zwischen Landkreisen, wurde von Rot-Grün abgelehnt, obwohl dies Flexibilität geschaffen und stark betroffene Landkreise entlastet hätte. Auf Druck der CDU-Fraktion enthält das Gesetz nun immerhin praxisnahe Vorgaben für die finanzielle Beteiligung der Bürger und Kommunen am wirtschaftlichen Erfolg.”
Abschließend beraten wurde auch ein Antrag der CDU-Fraktion, der sich die Organisation einer verantwortungsvollen Asyl- und Flüchtlingspolitik und damit verbunden die Entlastung der Kommunen zum Ziel gesetzt hatte. Der Antrag wurde bereits im November 2022 eingebracht und wurde den aktuellen Gegebenheiten zweimal angepasst. „Allein im Jahr 2023 haben wir deutschlandweit 350.000 Flüchtlinge aufgenommen, was in Konsequenz zu einer Überlastung von Landkreisen, Städten und Gemeinden geführt hat“, erklärt Jörn Schepelmann. „Trotz der drängenden Probleme beschränkt sich die rot-grüne Landesregierung auf Beteuerungen und lässt konkrete Taten vermissen. Das selbst gesteckte Ziel von 20.000 Aufnahmeplätzen bleibt unerreicht. Umso unverständlicher ist es für uns, dass die Maßnahmen, die wir vorgeschlagen haben, auf Ablehnung stoßen.“
Am letzten Plenartag brachte die CDU-Fraktion einen Antrag zur Stärkung und Neuausrichtung der NBank als zentrales Förderinstitut in den Landtag ein. Die NBank ist seit über 20 Jahren der zentrale Ansprechpartner für Kommunen und Unternehmen, insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft. „Die NBank kann ihre Potenziale ausbauen und gleichzeitig ihre Position stärken, indem wir insbesondere ihre Fähigkeit als Investitionsbank stärken“, sagt der CDU-Abgeordnete Jörn Schepelmann. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen wie dem Klimawandel und der Digitalisierung ist es besonders wichtig, der NBank mehr Möglichkeiten zu geben. Auch dort, wo die Geschäftsbanken nicht tätig werden, muss die NBank handlungsfähig sein.“ In ihrem Antrag fordert die Landtagsfraktion der CDU eine Anpassung des NBank-Gesetzes, um dem Kreditinstitut weitere Bankgeschäfte zu ermöglichen und zinsverbilligte Darlehen anzubieten. Zudem soll es mit der NBank einen zentralen Ansprechpartner für alle Darlehens- und Förderprogramme des Landes geben. Durch die Einlagen des Wohnraumförderfonds in die NBank lässt sich auch das Eigenkapital stärken und damit die Kreditvergabemöglichkeiten ausweiten. Der Antrag wird nun im Haushalts- und Finanzausschuss weiterberaten.